
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Trox Event Service
Inhaber: Dennis Trox
Watermanns Weg 15
44866 Bochum
Deutschland
Telefon: 0176 45762259
E-Mail: info@trox-eventservice.de
Hinweis: Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Dennis Trox Event Service, Inhaber Dennis Trox, nachfolgend „Anbieter“, und dem Kunden, nachfolgend „Kunde“, über Leistungen im Bereich Eventservice.
1.2 Hierzu zählen insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Eventmodulen, Getränkemodulen, Foodmodulen, Serviceleistungen, Technikleistungen sowie die Vermietung bzw. Überlassung von Event- und Fun-Equipment.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt, insbesondere per E-Mail, Messenger oder WhatsApp, und der Anbieter die Buchung annimmt.
2.3 Soweit im Angebot eine Anzahlung vorgesehen ist, steht die Terminreservierung unter dem Vorbehalt des fristgerechten Zahlungseingangs.
2.4 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich das Angebot und die Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger Nachträge.
3. Unverbindliche Erst-Anfrage über den Baukasten
3.1 Die erste Anfrage des Kunden über den Modul-Baukasten dient der unverbindlichen Kontaktaufnahme und einer ersten Prüfung der übermittelten Angaben.
3.2 Durch das Absenden des Baukastenformulars kommt noch kein Vertrag über die Durchführung einer Veranstaltung oder über sonstige Leistungen zustande.
3.3 Angebote des Anbieters, die auf Grundlage der Erst-Anfrage erstellt werden, sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.4 Eine kostenpflichtige Konzept-, Planungs- oder vertiefte Ausarbeitungsleistung wird nur dann geschuldet, wenn diese zwischen Anbieter und Kunde vorab ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3.5 Wird eine solche gesonderte kostenpflichtige Konzept- oder Planungsleistung vereinbart, werden Gegenstand, Vergütung, Umfang und eine etwaige spätere Anrechnung individuell festgelegt.
3.6 Maßgeblich für den späteren Vertragsschluss über Eventleistungen bleiben ausschließlich das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung und etwaige individuelle Zusatzvereinbarungen.
3.7 Wird nach der unverbindlichen Erst-Anfrage ausschließlich ein einzelnes Zusatzmodul ohne Hauptmodul verbindlich beauftragt, kann hierfür ein pauschaler Kleinauftrags- und Organisationszuschlag ab 95 € berechnet werden.
3.8 Die konkrete Vergütung ergibt sich im Übrigen aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Leistungen des Anbieters
4.1 Der Anbieter erbringt die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen.
4.2 Änderungen, Erweiterungen, Zusatzstunden, Mehrverbrauch oder zusätzliche Module bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich vergütet.
4.3 Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen gleichwertige Leistungen oder gleichwertiges Equipment einzusetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
5.2 Der Kunde stellt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere sicher:
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rechtzeitigen Zugang zum Veranstaltungsort
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geeignete und sichere Stand- bzw. Aufbauflächen
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erforderliche Stromversorgung
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gegebenenfalls Wetterschutz bei Outdoor-Veranstaltungen
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einen erreichbaren Ansprechpartner vor Ort
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5.3 Erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse sowie Abstimmungen mit der Location, Behörden, Vermietern, Betreibern oder Veranstaltern beschafft der Kunde auf eigene Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.4 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Equipment vor unsachgemäßer Behandlung, Feuchtigkeit, Witterungseinflüssen sowie Eingriffen durch Gäste oder Dritte geschützt ist.
6. Preise, Fahrtkosten und Zusatzleistungen
6.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
6.2 Fahrtkosten, Transportkosten, Auf- und Abbaukosten sowie sonstige Nebenkosten richten sich nach der individuellen Vereinbarung im Angebot.
6.3 Bei Food- und Getränkemodulen erfolgt die Abrechnung nach der jeweils vereinbarten Kalkulationsgrundlage, insbesondere pro Person, pro Stück, nach Verbrauch, als Pauschale oder nach Mindestabnahme bzw. Mindestumsatz.
6.4 Zusatzleistungen, Zusatzzeiten, Sonderwünsche, Mehrverbrauch oder nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in der im Angebot genannten Höhe innerhalb der dort genannten Frist fällig.
7.2 Der Restbetrag ist zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt fällig, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.3 Zusatzleistungen und nachträgliche Mehrkosten sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzuhalten.
8. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
8.1 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder storniert er den Auftrag, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde, gelten folgende pauschalierte Stornokosten, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtauftragswert:
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bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
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14 bis 29 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
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7 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
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0 bis 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt: 90 %
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8.3 Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Waren, Mieten, externe Dienstleister, Kooperationspartner oder Personal, sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie tatsächlich angefallen sind.
8.4 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.5 Dem Anbieter bleibt vorbehalten, statt der Pauschalen einen konkret höheren Schaden nachzuweisen.
9. Terminverschiebung
9.1 Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich.
9.2 Ein Anspruch auf Terminverschiebung besteht nicht.
9.3 Entstehende Mehrkosten, insbesondere durch Preisänderungen, erneute Warenbeschaffung, zusätzliche Personal-, Dienstleister- oder Transportkosten, trägt der Kunde.
10. Höhere Gewalt, Ausfall, Sicherheitslage
10.1 Kann die Veranstaltung oder Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter, Stromausfall, Krankheit, Unfall oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet der Anbieter hierfür nicht.
10.2 Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung zu unterbrechen, anzupassen oder abzubrechen, wenn eine Gefahr für Personen, Material oder Equipment besteht oder behördliche bzw. sicherheitsrelevante Vorgaben dies erfordern.
10.3 In diesen Fällen erhält der Anbieter die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
11.4 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am eingesetzten Equipment, soweit diese durch ihn, seine Gäste, Erfüllungsgehilfen oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte verursacht wurden.
12. Vermietung und Umgang mit Equipment
12.1 Überlassenes Equipment darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
12.2 Eine Weitergabe an Dritte oder ein Einsatz außerhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig.
12.3 Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich mitzuteilen.
12.4 Bei Verlust, Beschädigung oder unsachgemäßer Nutzung haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Musikrechte, Lautstärke, Veranstaltungsregeln
13.1 Soweit Musiknutzung, Beschallung oder vergleichbare Leistungen Vertragsgegenstand sind, obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Pflichten, insbesondere etwaiger Anmeldungen, Erlaubnisse oder Abgaben, grundsätzlich dem Kunden bzw. Veranstalter, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
13.2 Vorgaben der Location, insbesondere zu Lautstärke, Brandschutz, Aufbauzeiten, Flächennutzung oder sonstigen Hausregeln, sind einzuhalten.
13.3 Anweisungen des jeweiligen Betreibers, Veranstalters oder des von diesem eingesetzten Personals, insbesondere im Hinblick auf Hausrecht, Sicherheit, Brandschutz, Lautstärke, Auf- und Abbauzeiten sowie Flächennutzung, sind zu beachten. Soweit Leistungen des Anbieters hierdurch eingeschränkt, verzögert, unterbrochen oder angepasst werden müssen, begründet dies keinen Mangel der Leistung des Anbieters.
14. Food- und Getränkemodule / Hygiene
14.1 Soweit Food- oder Getränkemodule Vertragsgegenstand sind, erfolgen Vorbereitung, Ausgabe und Durchführung nach den betrieblichen Hygiene- und Organisationsstandards des Anbieters.
14.2 Der Kunde stellt, soweit erforderlich und vereinbart, Zugang zu Strom, Wasser, Entsorgungsmöglichkeiten und geeigneten Flächen bereit.
14.3 Sortiment, Portionsmengen, Verbrauchsrahmen und sonstige Einzelheiten richten sich nach dem individuellen Angebot.
14.4 Nicht verbrauchte oder geöffnete Waren werden nach den getroffenen Vereinbarungen und den geltenden Vorgaben behandelt. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14.5 Soweit für den Ausschank, die Ausgabe oder den Betrieb vor Ort besondere behördliche Erlaubnisse, gaststättenrechtliche Genehmigungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind, obliegt deren Beschaffung grundsätzlich dem Kunden bzw. Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
15. Fremdleistungen, Kooperationspartner und Subunternehmer
15.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages geeignete Kooperationspartner, externe Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen.
15.2 Soweit Fremdleistungen über externe Dienstleister erbracht werden, richtet sich deren Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung.
15.3 Soweit der Anbieter lediglich die Vermittlung einer Fremdleistung übernimmt, kommt der Vertrag über diese Fremdleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. In diesem Fall haftet der Anbieter nicht für die Leistungserbringung des vermittelten Drittanbieters, soweit gesetzlich zulässig.
15.4 Soweit der Anbieter Fremdleistungen im eigenen Namen gegenüber dem Kunden anbietet und abrechnet, bleibt der Anbieter Ansprechpartner des Kunden. Die Durchführung kann jedoch durch geeignete Kooperationspartner, externe Dienstleister oder Subunternehmer erfolgen.
15.5 Vermittlung von Drittleistungen
Der Anbieter kann dem Kunden auf Wunsch, im Rahmen einer Anfrage oder im Zusammenhang mit einer Eventplanung Leistungen externer Dienstleister, Verleiher, Kooperationspartner oder sonstiger Drittanbieter vermitteln, empfehlen oder organisatorisch anbahnen.
Dies kann insbesondere Eventmodule, Mietgegenstände, Hüpfburgen, Fotoboxen, Technikleistungen, DJ- oder Künstlerleistungen, Catering-, Food- und Getränkeleistungen, Personal, Logistikleistungen oder sonstige Veranstaltungsdienstleistungen betreffen.
15.6 Vertragspartner bei vermittelten Leistungen
Soweit der Anbieter eine Fremdleistung lediglich vermittelt, empfiehlt oder den Kontakt zu einem Drittanbieter herstellt, kommt der Vertrag über diese Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
In diesem Fall ist der jeweilige Drittanbieter selbst Vertragspartner des Kunden und grundsätzlich verantwortlich für Angebot, Preisgestaltung, Verfügbarkeit, Leistungserbringung, Lieferung, Aufbau, Betrieb, Sicherheit, Versicherung, Abrechnung, Mängel, Störungen, Ausfälle sowie sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit der vermittelten Drittleistung, soweit gesetzlich zulässig.
15.7 Provisionen, Vermittlungsvergütungen und wirtschaftliche Vorteile
Der Anbieter kann für die Vermittlung, Empfehlung, Kontaktanbahnung oder Weiterleitung von Anfragen an Drittanbieter eine Provision, Vermittlungsvergütung, Empfehlungsvergütung, Umsatzbeteiligung oder einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil vom jeweiligen Drittanbieter erhalten.
Eine solche Vergütung wird grundsätzlich zwischen dem Anbieter und dem Drittanbieter vereinbart. Für den Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten, sofern im konkreten Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes ausgewiesen ist.
15.8 Transparenz bei Eigenleistungen, Fremdleistungen und Vermittlungen
Ob eine Leistung durch den Anbieter selbst erbracht, durch Kooperationspartner oder Subunternehmer im Namen des Anbieters ausgeführt oder lediglich an einen Drittanbieter vermittelt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung, der sonstigen Kommunikation oder den Umständen des Einzelfalls.
Soweit einzelne Leistungen als vermittelte Drittleistungen gekennzeichnet sind, gelten für diese Leistungen vorrangig die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
15.9 Abrechnung im eigenen Namen
Soweit der Anbieter Fremdleistungen im eigenen Namen gegenüber dem Kunden anbietet und abrechnet, bleibt der Anbieter Vertragspartner des Kunden. Die Durchführung kann jedoch durch geeignete Kooperationspartner, externe Dienstleister oder Subunternehmer erfolgen.
In diesem Fall gelten die Regelungen des jeweiligen Angebots, der Auftragsbestätigung sowie diese AGB.
15.10 Partnerdarstellungen auf der Website / keine direkte Beauftragung über Partnerkarten
Die Darstellung von Kooperationspartnern, Netzwerkpartnern, Dienstleistern oder sonstigen Drittanbietern auf der Website des Anbieters dient der Information über mögliche ergänzende Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen. Eine solche Darstellung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Verfügbarkeit, Buchung, Preis, Durchführung oder Einbindung des jeweiligen Partners.
Soweit Partnerleistungen im Rahmen eines Eventkonzepts berücksichtigt werden sollen, erfolgt die Anfrage, erste Abstimmung und Koordination grundsätzlich über den Anbieter, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Ob der Anbieter die jeweilige Leistung im eigenen Namen anbietet und abrechnet oder lediglich eine Vermittlung bzw. Kontaktanbahnung übernimmt, ergibt sich aus dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit einem dargestellten Partner außerhalb der Abstimmung mit dem Anbieter begründet keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter. Für Verträge, die unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande kommen, gelten ausschließlich die Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter sowie dessen Bedingungen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Kooperationen mit Gaststätten, Bars, Restaurants und sonstigen Locations
16.1 Soweit Leistungen des Anbieters im Rahmen einer Zusammenarbeit mit einer Gaststätte, Bar, einem Restaurant oder einer sonstigen Location erbracht werden, ergibt sich die konkrete Rollenverteilung ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
16.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der jeweilige Auftraggeber bzw. Veranstalter für sämtliche veranstaltungsbezogenen Genehmigungen, Anzeigen, Erlaubnisse, behördlichen Abstimmungen, GEMA/GVL-relevanten Meldungen, gaststättenrechtlichen Anforderungen, Jugendschutzvorgaben sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen verantwortlich.
16.3 Vorgaben der jeweiligen Location, insbesondere zu Hausrecht, Lautstärke, Brandschutz, Flächennutzung, Öffnungszeiten, Auf- und Abbauzeiten, Personenzahl, Sicherheitsanforderungen und Betriebsvorschriften, sind verbindlich zu beachten.
16.4 Soweit Eintrittsgelder, Mindestverzehr, Umsatzbeteiligungen, Ticketverkäufe, Kassenführung, Abrechnungen oder Werbekosten betroffen sind, gelten ausschließlich die individuell schriftlich vereinbarten Regelungen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung schuldet der Anbieter weder die Abwicklung des Ticketverkaufs noch die Kassenführung oder die Einziehung von Eintritts-, Verzehr- oder Umsatzbeträgen.
16.5 Preisgestaltung, Ausschank, Verkauf und Abrechnung von Speisen und Getränken durch die jeweilige Gaststätte bzw. Location liegen grundsätzlich in deren eigener Verantwortung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
16.6 Soweit der Anbieter Werbemaßnahmen, Eventbewerbung oder Kommunikationsleistungen übernimmt, erfolgt dies ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang. Für Inhalte, Preisangaben, Öffnungszeiten, Aktionsbedingungen, hausinterne Zusagen oder Angebote der Gaststätte bzw. Location bleibt diese selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
16.7 Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgebrochen, angepasst, verschoben oder eingeschränkt werden, die aus dem Betrieb der Location, behördlichen Vorgaben, Sicherheitslagen, fehlenden Genehmigungen, Verstößen gegen Hausregeln oder Entscheidungen des Veranstalters bzw. der Location resultieren, begründet dies keinen Mangel der Leistung des Anbieters.
17. Gutscheine / Geschenkgutscheine
17.1 Trox Event Service bietet über die Website digitale Gutscheine bzw. Geschenkgutscheine an. Gutscheine stellen ein Wertguthaben dar, das im Rahmen der jeweils angebotenen und verfügbaren Leistungen von Trox Event Service eingelöst werden kann.
17.2 Gutscheine können ausschließlich für Leistungen von Trox Event Service eingelöst werden, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.
17.3 Die Einlösung eines Gutscheins setzt die Verfügbarkeit der jeweils gewünschten Leistung sowie die Annahme der entsprechenden Anfrage oder Buchung voraus. Der Erwerb eines Gutscheins begründet für sich genommen keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin, eine bestimmte Leistung oder eine bevorzugte Verfügbarkeit.
17.4 Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines etwaigen Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
17.5 Eine Teil-Einlösung des Gutscheins ist grundsätzlich möglich, sofern dies technisch und organisatorisch über das eingesetzte System oder die interne Abwicklung abgebildet werden kann. Nicht verbrauchtes Restguthaben bleibt bis zur vollständigen Einlösung bestehen.
17.6 Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sich aus dem Gutschein selbst, aus der Bestellung oder aus zwingenden rechtlichen Gründen nichts Abweichendes ergibt und keine missbräuchliche Verwendung vorliegt.
17.7 Bei Verlust, unbefugter Verwendung, versehentlicher Löschung, Weitergabe oder missbräuchlicher Nutzung des Gutscheins übernimmt Trox Event Service keine Haftung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Trox Event Service vorliegt. Eine Sperrung, Ersetzung oder Neuausstellung erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.
17.8 Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Vorschriften.
17.9 Für den Erwerb von Gutscheinen über den Online-Shop gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht, soweit dieses nicht im Einzelfall gesetzlich ausgeschlossen ist. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
17.10 Gutscheine werden ausschließlich für Verkäufe und Einlösungen innerhalb Deutschlands angeboten. Trox Event Service ist berechtigt, Bestellungen oder Einlösungen außerhalb Deutschlands abzulehnen, zu stornieren oder betroffene Gutscheine nicht zu aktivieren, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
18. Partner- und Werbeplatzierungen
18.1 Soweit Unternehmen, Dienstleister oder sonstige Gewerbetreibende auf dieser Website im Rahmen von Partner-, Werbe- oder Sichtbarkeitsplatzierungen dargestellt werden, gelten hierfür vorrangig die gesonderten Hinweise und Bedingungen zu Partner- und Werbeplatzierungen auf dieser Website.
18.2 Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung, Darstellungsform, etwaige Zusatzoptionen sowie eine mögliche externe Verlinkung richten sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, der ausgewählten Platzierung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
18.3 Ein Anspruch auf Aufnahme, Veröffentlichung, eine bestimmte Platzierung, eine bestimmte Reichweite, Klickzahl, Anfragezahl, Buchung oder einen wirtschaftlichen Erfolg besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bochum, soweit gesetzlich zulässig.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
